Allgemeine Reisebedingungen

TRIPLEGEND erbringt sämtliche als Pauschalreisen angebotene Reisen auf der Basis der nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen.

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen („ARB“) werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Reiseveranstalter Travel The World GmbH unter der Marke TRIPLEGEND („Reiseveranstalterin“ / „TRIPLEGEND“) und dem Reisenden („Kunden“) abgeschlossenen Pauschalreisevertrag. Sie gelten nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise i. S. d. §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen, z. B. Nur-Hotel oder Mietwagen, von TRIPLEGEND bucht. Für die Vermittlung von Einzelleistungen oder von verbundenen Reiseleistungen nach § 651w BGB gelten diese ARB nicht. Die ARB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, die auf der Grundlage eines Rahmenvertrages für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden.

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages

2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde TRIPLEGEND den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung nebst ergänzenden Informationen von TRIPLEGEND („Trip-Notes“) sowie Informationen aus den sonstigen Medien von TRIPLEGEND, soweit diese dem Reisenden vor der Anmeldung zur Kenntnis gebracht wurden, und auf Basis dieser ARB verbindlich an.

2.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle von ihm in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

2.3 Eine Anmeldung oder Teilnahme an den Reisen von TRIPLEGEND ist für Kunden unter 25 Jahren nicht möglich. Das Höchstalter der Teilnehmer liegt bei den Reisen wegen ihres speziellen Charakters bei 45 Jahren zum Zeitpunkt der Anmeldung.

2.4 Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei einer Anmeldung, die nicht elektronisch erfolgt, wird empfohlen, die Buchung mit dem von TRIPLEGEND vorgesehenen Buchungsformular zu tätigen, das TRIPLEGEND dem Kunden zusendet.

2.5 Bei der Online-Buchung wird dem Kunden der Ablauf der Online-Buchung auf der Website von TRIPLEGEND erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf „Weiter“-Buttons auch auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der er seine Angaben überprüfen kann („Anmeldung / Buchung überprüfen“). Die Eingabefehler (z. B. Daten) kann der Kunde korrigieren, indem er bei dem jeweiligen Feld auf „Ändern“ klickt. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach sein Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Anmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seine Anmeldung ab. Über den Eingang seiner Reiseanmeldung erhält der Kunde eine elektronische Zugangsbestätigung, die noch keine Vertragsannahme darstellt.

2.6 Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch TRIPLEGEND zustande. TRIPLEGEND bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.

2.7 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von TRIPLEGEND vor, an das sie für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. TRIPLEGEND wird den Kunden ausdrücklich auf diese Abweichung hinweisen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annimmt.

2.8 Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich TRIPLEGEND mitzuteilen. Falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder Problemen bei der Einreise führen.

3. Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes

TRIPLEGEND weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Pauschalreisen auch im Fernabsatz kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Reiseanmeldung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6 und § 651h BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

4. Bezahlung

4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 30 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist 30 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Erfolgt die Anmeldung innerhalb der letztgenannten Frist, so ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben worden ist.

4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist TRIPLEGEND berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann TRIPLEGEND den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

4.3 Prämien für Versicherungen, Stornierungsentschädigungen oder Umbuchungsentgelte und Entgelte für Namensänderungen sind sofort zur Zahlung fällig.

5. Leistungen, Preis- und Vertragsänderungen

5.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von TRIPLEGEND in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung im Katalog oder auf der Internetseite von TRIPLEGEND unter Einbeziehung der zur Reise gehörigen Trip-Notes in Verbindung mit dem Inhalt der Reisebestätigung. Basiert die Anmeldung auf einem individuellen Angebot an den Kunden, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von TRIPLEGEND aus diesem in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung an den Kunden.

5.2 Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sind von TRIPLEGEND nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen oder über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von TRIPLEGEND hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

5.3 TRIPLEGEND behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird TRIPLEGEND den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von TRIPLEGEND zur Preissenkung nach Ziffer 5.4 wird ausdrücklich hingewiesen.

5.4 Da Ziffer 5.3 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.3 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für TRIPLEGEND führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von TRIPLEGEND zu erstatten. TRIPLEGEND darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 

5.5 TRIPLEGEND behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden). TRIPLEGEND hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. 

5.6 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.3 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann TRIPLEGEND sie nicht einseitig vornehmen. TRIPLEGEND kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von TRIPLEGEND bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann TRIPLEGEND die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.6 entsprechend, d. h. TRIPLEGEND kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von TRIPLEGEND bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. 

5.7 TRIPLEGEND kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.6 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die TRIPLEGEND den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5.8 Nach dem Ablauf einer von TRIPLEGEND nach Ziffer 5.6 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5.9 Tritt der Kunde nach Ziffer 5.6 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TRIPLEGEND oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail), d. h. auf einem dauerhaften Datenträger, zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert TRIPLEGEND den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat TRIPLEGEND die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von TRIPLEGEND und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%

vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%

vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%

vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt und

bei Rücktritt am Abreisetag /

bei Nichterscheinen 95%

Dem Kunden bleibt es unbenommen, TRIPLEGEND nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von TRIPLEGEND geforderten Pauschalen. 

6.3 TRIPLEGEND behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

6.4 Reiseversicherungen: Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt TRIPLEGEND dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. 

7. Umbuchungen und Namensänderungen, Ersatzteilnehmer

7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so erhebt TRIPLEGEND bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 50,- je Umbuchungsvorgang. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 

7.2 Bei der Reiseanmeldung muss der vollständige Name (alle Vor- und Zunamen) und die Namen aller mitangemeldeten Reiseteilnehmer in Übereinstimmung mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Eine Namensänderung ist jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Nachnamens. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Namensänderung hat der Kunde nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Namensänderung nach Vertragsschluss vorgenommen, so ist TRIPLEGEND berechtigt, bis zum 21. Tag vor Reisebeginn ein Bearbeitungsentgelt von € 50,- pro Namensänderung zu verlangen. Weitere entstehende Kosten der Leistungsträger werden dem Kunden zuvor mitgeteilt und er hat auch diese zu tragen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Namensänderungswünsche ab dem 20. Tag vor Reisebeginn, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen nach Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 

7.3 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TRIPLEGEND nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. TRIPLEGEND kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber TRIPLEGEND als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. TRIPLEGEND darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die TRIPLEGEND ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

9. Rücktritt und Kündigung durch TRIPLEGEND

9.1 TRIPLEGEND kann bis 30 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. 

9.2 TRIPLEGEND kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn TRIPLEGEND aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. TRIPLEGEND hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

9.3 Tritt TRIPLEGEND nach Ziffer 9.1 oder 9.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

9.4 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch TRIPLEGEND nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann TRIPLEGEND ohne Einhaltung einer Frist den Pauschalreisevertrag kündigen. Dabei behält TRIPLEGEND den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust

10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von TRIPLEGEND oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit TRIPLEGEND infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat TRIPLEGEND den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. TRIPLEGEND kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann TRIPLEGEND die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat TRIPLEGEND Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.


10.2 Reiseleiter oder Vertreter von TRIPLEGEND können Abhilfe nach Ziffer 10.1 leisten, sind aber nicht befugt, über Ansprüche von Kunden rechtlich zu entscheiden.


10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TRIPLEGEND innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch TRIPLEGEND verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält TRIPLEGEND hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.


10.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.


10.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Ort ihres Beginns eintrifft. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und etwas bei Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.


10.6 Die von TRIPLEGEND angebotenen Touren erfordern aufgrund der mit ihnen verbundenen Anstrengungen vom Reisenden eine gewisse körperliche Belastbarkeit bzw. Kondition, darüber hinaus aber auch Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten, sowie die Bereitschaft zur Mithilfe bei eventuell auftretenden Problemen. Auf die Teilnahmevoraussetzungen wird bei den jeweiligen ausgeschriebenen Pauschalreisen ausdrücklich hingewiesen und sie gelten als besondere Reiseerfordernisse. Sofern sich während der Reise herausstellt, dass der Reisende diese Voraussetzungen trotz deren Kenntnis nicht erfüllt, ist der Anspruch des Reisenden auf Leistung ausgeschlossen, soweit diese für TRIPLEGEND i. S. d. § 275 BGB zur Erbringung gegenüber dem Kunden unmöglich geworden ist, etwa wegen nicht gegebener körperlicher Erfordernisse (z. B. fehlende Trittsicherheit, fehlende Reisefähigkeit). Wird eine Reiseunfähigkeit festgestellt, ist TRIPLEGEND berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern und kann den Reisenden von der Reise ausschließen.

11. Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er TRIPLEGEND auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

12. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von TRIPLEGEND für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

TRIPLEGEND ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht / stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Intenetseite von TRIPLEGEND.

14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

14.1 TRIPLEGEND informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste, Maßnahmen zur Covid-19-Bekämpfung), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.


14.2 TRIPLEGEND haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde TRIPLEGEND mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, TRIPLEGEND hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.


14.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, TRIPLEGEND hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.


14.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 14.1 hinaus gesundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxemaßnahmen. Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen.

15. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

15.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert TRIPLEGEND den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. TRIPLEGEND hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse [email protected] mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder TRIPLEGEND unter der unten genannten Adresse kontaktieren.


15.2 Mit einer Nachricht an [email protected] kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

16. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

16.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und TRIPLEGEND findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TRIPLEGEND vereinbart.

16.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. TRIPLEGEND nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalterin

Travel The World GmbH, Kastanienallee 10, 10435 Berlin Deutschland, Geschäftsführer: Alexander Ditzel, Brian Ruhe, E-Mail: [email protected]www.triplegend.com, USt.-ID: DE331435671, AG Charlottenburg, HRB 818206 B. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG, 81718 München, Ansprechpartnerin: Frau Nicole Linsner; Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe Ziffer 16.1. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt. TripLegend ist eine Marke der Travel The World GmbH.

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